Mein Honorar beträgt für Anamnese, Behandlung und/oder Beratung (auch telefonisch)
pauschal € 50,- pro Stunde. Zusätzliche Kosten für Materialaufwand entstehen Ihnen i.d.R. nicht, außer es wird etwas anderes vereinbart.
Abgerechnet wird pro angefangene 12 Minuten. Bei Terminvereinbarungen, die nicht rechtzeitig 24 Stunden vorher abgesagt werden, erlaube ich
mir eine Ausfallpauschale von € 20,- in Rechnung zu stellen.
Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben, erhalten Sie von mir eine detaillierte
Rechnung gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), herausgegeben von den Heilpraktikerverbänden 1985, Neuauflage 01.01. 2002.
Leistungen, die im GebüH gelistet sind, werden von mir nach dem Maximalsatz (Max) berechnet. Das gesamte
Gebührenverzeichnis ist im Internet einsehbar.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die gesetzlichen Krankenkassen
Heilpraktikerleistungen nicht erstatten. Privatkassen haben unterschiedliche Tarife und erstatten möglicherweise nur GebüH-Mindestbetrag, manchmal auch bis zum Höchstbetrag.
Auch die Beihilfe und die Postbeamtenkrankenkasse erstattet nicht alles und in voller Höhe.
Sollte Ihre Zusatzversicherung oder Private Krankenversicherung abweichend erstatten, kann es zu einer zumutbaren Selbstbeteiligung kommen. Das
Patientenrechtegesetz verpflichtet mich Sie darüber aufzuklären, dass möglicherweise nicht alles erstattet wird, was ich Ihnen in Rechnung stelle. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer
Versicherung und beugen Sie so unangenehmen Überraschungen bei der Erstattung vor.
Nicht alle möglichen und etablierten Verfahren, die ich anbiete, sind in der GebüH und der Erstattungstabelle aufgeführt. Dann kommt die analoge Abrechnung zum
Tragen. Das bedeutet, dass ich eine oder mehrere Leistungen auf der Rechnung benennen kann, die der mir erbrachten Leistung am ähnlichsten ist. Die Erstattung analog abgerechneter Leistungen wird
von den Kostenträgern unterschiedlich gehandhabt. Erstattungssicherheit besteht dabei nicht.